Herbst 2021 – Kursdurchführung

Ausbilderlehrgänge wieder in Präsenz möglich!

Mit der neuen Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 20. August 2021 ist es weiter möglich, die Kurse „Ausbildung der Ausbilder“ in Präsenz durchzuführen. Die Verordnung gilt bis zum 17. September 2021 und wir hoffen, dass auch danach noch die Möglichkeit des Präsenzunterrichtes möglich bleibt.

Die Teilnahme am Kurs in Präsenz setzt lediglich die Erfüllung der 3G-Regeln voraus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen an den Lehrgangstagen einfach einen Lichtbildausweis (Personalausweis / Reisepass / Führerschein …) mit und den Nachweis, dass Sie:

  • vollständig geimpft
  • genesen oder
  • frisch negativ getestet sind.

Möchten Sie am Lehrgang, z.B. weil Sie sorge vor einer Ansteckung haben lieber virtuell teilnehmen, ist dies immer auch möglich. Der Kurs wird dazu mit zwei Kameras, Bildschirmanschlüssen etc. aus dem Kursraum in Ihr Homeoffice oder an den Arbeitsplatz „gebeamt“. Im Kursraum sind Sie via großem TV-Bildschirm dabei und den Gruppenarbeiten wohnen Sie via Tablet bei. Alles erprobt und erfolgreich in vorhergehenden Kursen durchgeführt.
Wir informieren unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer vor dem Lehrgangsstart über die aktuellen Bestimmungen und freuen uns, Sie auf eine erfolgreiche IHK-Prüfung vorbereiten zu dürfen.