Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan welcher auch als „Sachliche und zeitliche Gliederung“ bezeichnet wird, ist ein Inhalt der Ausbildungsordnung. Die Akademie KoBiCo nach AEVO stellt Ihnen das Thema hier vor.

Der Ausbildungsrahmenplan zeigt den betrieblichen Ausbildern auf, welche Themen zu den dazugehörigen Berufen im Unternehmen vermittelt werden müssen. Somit ist es ein Werkzeug für Ausbilder.

Dieser Plan besteht aus vier Inhalten und ist tabellarisch aufgebaut. Einige Pläne haben auch nur drei Spalten, dann befindet sich der Inhalt der vierten Spalte jedoch in einer dazugehörigen Anlage. Wie ist der Ausbildungsrahmenplan aufgebaut?

Aufbau vom Ausbildungsrahmenplan

Nicht umsonst heißt der Ausbildungsrahmenplan auch die „sachliche und zeitliche Gliederung“, denn neben der „laufenden Nummer“ gehört auch der „Zeitrahmen“ zur zeitlichen Gliederung. Doch was ist die „sachliche Gliederung? Zur sachlichen Gliederung gehören die „Teile des Ausbildungsberufsbildes“ welche auch als Richtlernziele bezeichnet werden und „die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erlangung des selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens“ welche auch kurz als Groblernziele bezeichnet werden.

Schauen wir uns doch die vier Inhalte des Ausbildungsrahmenplans noch einmal kurz an:

  1. Laufende Nummer
  2. Teil des Ausbildungsberufsbild (Richtlernziel)
  3. Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Groblernziele)
  4. Zeitrahmen

Wie sieht ein solcher Ausbildungsrahmenplan eigentlich aus? Wir haben Ihnen als Ausschnitt mal ein Bild fertiggestellt, damit Sie eine bessere Vorstellung davon erhalten.

Hier sehen Sie einen Ausschnitt. Sie können erkennen, dass jedem Richtlernziel oftmals mehrere Groblernziele besitzt und diese mit einem laufenden Buchstaben wie a) b) c) … beginnen.

Wieso ist einem Richtlernziel mehrere Groblernziele zugeordnet?

Ein Richtlernziel zeigt dem Ausbilder die Richtung an, welche Themen in einer geordneten Ausbildung zu vermitteln sind. Da dies in der Regel keine konkrete Aussage gibt, was zu tun ist, werden diese Ziele in den Groblernzielen noch einmal konkretisiert.

Sollten die Lehrer der Berufsschule laut Plan der Berufsschule „Rahmenlehrplan“ Inhalte vermitteln, die Sie als Ausbilder in der Praxis aufgreifen und zeitgleich vermitteln, reden wir von der „didaktischen Parallelität“.

Muss ich alles aus dem Ausbildungsrahmenplan vermitteln?

Der Ausbilder muss „ALLE“ Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan an die Auszubildenden vermitteln. Es dürfen also im Klartext keine Inhalte weg gelassen werden. Der Ausbildungsnachweis ist demnach nicht nur ein Instrument für den Auszubildenden, sondern auch für den Ausbilder. Er kann somit überprüfen, ob die Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan auch wirklich vermittelt wurden.

Der Ausbilder darf den Auszubildenden natürlich mehr vermitteln, wenn es betrieblich so vorgesehen ist, aber er darf die Inhalte tatsächlich nicht aussparen.

Wo finde ich einen Ausbildungsrahmenplan?

Das Bundesinstitut für Berufsbildung pflegt das Verzeichnis der eanerkannten Ausbildungsberufe. Davon gibt es in etwa 330 Stück in Deutschland. Für jeden dieser Berufe gibt es auch einen eigenen Ausbildungsrahmenplan in der Ausbildungsordnung. Sie finden die Ausbildungsrahmenpläne unter dem nachfolgenden Link:

Ausbildungsordnungen beim BiBB