WeGebAu – Förderung der Weiterbildung

Bild mit fliegendem Geld als Zeichen der Förderung mit WeGebAu einer Weiterbildung
Weiterbildung mit WeGebAu-Förderung der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der DGB und der BDA das neue System WeGebAu auf den Weg gebracht.

Aus- und Weiterbildungen können aus einem bestehendem Arbeitsverhältnis heraus gefördert werden. Die Fachkräfte- und Führungskräftesicherung soll so erneu zum Anstieg gebracht werden und damit dem Mangel entgegenwirken.

Woran ist die Förderung zum WeGebAu gebunden?

Arbeitnehmer können für die Weiterbildungen zur Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Kenntnisse gefördert werden. Dazu muss ein Lehrgang mindestens vier Wochen dauern. In welcher Höhe werden die Kosten zu den Lehrgängen übernommen? Die Lehrgangskosten werden in Höhe von 50 bis 100 Prozent übernommen. Diese Förderungen betreffen lediglich mitarbeiter von einer Betriebsgröße unter 250 Beschäftigten Arbeitnehmern.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildung nur, wenn der Bildungsträger und der durchzuführende Lehrgang ein bestimmtes Qualitätsniveau aufweisen.

Wer ist die Zielgruppe der Weiterbildung durch WeGebAu?

Arbeitnehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen sollen durch die Weiterbildung im Programm WeGebAu gefördert werden. Ebenfalls soll dieses Programm eine Unterstützung sein für Menschen mit einer geringen Qualifizierung.

Es können Personen für die Weiterbildung gefördert werden, so die Bundesagentur, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

An wen wenden Sie sich für tiefere Informationen zum WeGebAu?

Bei Fragen rund um WeGebAU wenden Sie sich unbedingt an den Arbeitgeberservice (AG-S) Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Dieses Programm ist eine ideale Möglichkeit für Arbeitnehmer sich weiterzubilden. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, die der Markt bietet um in Ihrer beruflichen Karriere voran zu kommen. Es werden Fortbildungen zum Fachwirt, Personalfachkaufleute oder Ausbilder-Lehrgänge unterstützt.

Gefördert werden Arbeitnehmer ab Vollendung des 45. Lebensjahres Die Förderung setzt weiter voraus, dass

  • die Agentur für Arbeit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Beginn der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme zum WeGebAu beraten hat,
  • der Träger der Maßnahme sowie die Maßnahme nach den Zulassungsvorschriften des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) zugelassen sind und
  • der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten trägt.

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