Das Aufstiegs-BAföG

Es gibt auch zum Thema Förderungen durch Aufstiegs-BAföG im Jahr 2020 Neuerungen. Die Neuerungen beinhalten, dass die Höhe der Zuschüsse gestiegen sind. Wir haben Ihnen einmal ein PDF Dokument zusammengestellt, welches die wichtigsten Informationen in Kürze zusammenfassen.

PDF zum Download zum Aufstiegs-BAföG
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Das Meister-BAföG klang in der Vergangenheit so, als würden nur Meister diese Unterstützung erhalten. Das ist aber grundlegend falsch, denn gefördert werden sollen alle Menschen die sich entschließen eine Aufstiegsfortbildung durchzuführen. Aus diesem Grund wurde das AufstiegsBAföG beschlossen und löste das Meister-BAföG ab.

Aufstiegs-BAföG löst das Meister-BAföG ab!

Seit dem 01. August 2016 erhalten die Teilnehmer einer Fortbildung das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Somit werden die Kursgebühren und die Prüfungsgebühren anteilig aus staatlicher Kasse gefördert. Das spannende an dem Aufstiegs-BAföG ist, dass auch Arbeitende das BAföG erhalten. Je nach Ihrer Lebenssituation erhalten Sie auch weitere Förderungen z.B. um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Das Aufstiegs-BAföG unterteilt sich in zwei Bereiche. Die neue Regelung besagt, dass Sie eine Gesamtunterstützung von insgesamt 75% erhalten können. Der Maßnahmenzuschuss beinhaltet von der Förderstelle 50% der Gesamtsumme des Kurses und der Prüfungsgebühren von der zuständigen Landesbehörde erhalten.

Dazu finden Sie auch einen Förderrechner vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Förderrechner des Bundes

Im zweiten Bereich erhalten Sie von der KfW-Bank eine Förderung von 50% als Darlehen für die restlichen Seminarkosten. Dieses Kreditinstitut erlässt Ihnen noch einmal 50% der Kreditsumme, sofern Sie nachweisen können, dass Sie die Abschlussprüfung vor der IHK bestanden haben. Somit kommt eine Gesamtersparnis von 75% für Ihr Seminar zustande.

Welche Kurse werden durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?

Es werden Teilnehmer eines Lehrgangs in Vollzeit oder Teilzeit zum Industriemeister Metall, Fachwirt für E-Commerce, Handelsfachwirt, Personalfachkaufleute, Fachwirte für Büro- und Projektorganisation, etc. – finanziell unterstützt. Kurse die über 400 Unterrichtsstunden andauern werden somit gefördert, wenn diese mit einem IHK Zertifikat abschließen. Die Unterstützung des BAföGs ist alters- und einkommensunabhängig. Zusätzlich bekommen Sie einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Weitere Förderungen sind möglich, wenn Sie alleinerziehend sind.

Den Antrag zum Aufstiegs-BAföG füllen Sie gemeinsam mit unseren Kurs-Betreuern im laufenden Kurs zum Industriemeister/in oder zum Fachwirt/in aus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um BAföG zu erhalten?

Fortbildungs-Lehrgänge mit einem Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden werden gefördert.
Bei Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Samstagsmaßnahmen) muss Ihr Lehrgang im Durchschnitt 18 Unterrichtseinheiten im Monat umfassen. Weiterhin haben Sie noch ein Kriterium zu erfüllen, die Fortbildung darf insgesamt nicht mehr als vier Jahre andauern.

Eine Beispielrechnung zu Ihrem BAföG:

Lehrgangsgebühr: 4.949,00 € – 492,73€ (rauszurechnende Posten wie Lehrgangsbücher, Laptops, Tablet-PC’s, Verpflegung etc. Also alles, was den Lehrgang nicht direkt betrifft!)

Förderfähig sind: 4.456,27 (inkl. Ausbilderschein nach AEVO)
50 % Zuschuss über Aufstiegs-BAföG =  2.228,13 €
KfW-Darlehen (wenn beansprucht): 2.228,13 €
50 % Dahrlehenserlass nach bestandener Prüfung –1.114,07 €

Ihre Ersparnis wäre: 3.342,20 €
Dies entspricht bei einer Lehrgangsdauer von 24 Monaten rechnerisch einer Ersparnis durch das Aufstiegs-BAföG von 75%.

Achtung: Hier werden noch Kosten herausgerechnet, die nicht förderfähig sind. Welche Kosten sind das? Die Lehrgangsunterlagen, Tablet-PC, die Snacks und Getränke.

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